Soziale Landesverteidigung:
Zur Finanzierung der notwendigen und knapper werdenden Sozial-
Bildungs- und Wissenschaftsausgaben müssen staatliche Mittel
andersverwendet werden. Die Abschaffung des Bundesheeres und des
Zwangs-Zivildienstes machen inklusive Immobilienverwertung rund
2 Milliarden Euro jährlich für soziale Aufgaben frei.
In diesem Betrag hätten die Einsparungen durch die vergangene
"Pensionsreform" rund drei Mal Platz gehabt.
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Vermeidung von Armut und Verschuldung:
Bereitstellung von Mitteln durch das Land Vorarlberg um Schuldensanierungen
zu ermöglichen. Die Mittel sollten als Abschlagszahlungen oder
zur Finanzierung von Ausgleichszahlungen oder Bürgschaften
Verwendung finden.
Abschreibungen. Steuerlich abgeschriebene uneinbringliche Forderungen
sollten auf die Republik übergehen [die ja die Forderung mit
der Abschreibung zumindest teilweise bezahlt wurde] und die Republik
soll damit in eine Verhandlungsposition bei Konkurs- und Ausgleichsverfahren
kommen oder den Erlass der Schuld aussprechen und dokumentieren.
Glücksspiele. Die Mittel aus Totto-, Lotterie- und Casino-
und Glückspielerträgen sind zur Schuldensanierungen zur
Verfügung zu stellen.
Exekutionstitel. Die Gültigkeit von Exekutionstiteln ist einzuschränken.
Der jetzt 30-jährigen Frist stehen die Erfahrungen der Bibel
gegenüber, die alle 7 Jahre eine Entschuldung vorsieht.
Die Schutzbestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes über
Abzahlungsgeschäfte sind auf alle Geschäfte mit wiederkehrenden
Zahlungen auszuweiten: Leasingverträge, Telekommunikationsverträge,
etc: Verpflichtende Mindestanzahlung, vernünftige und realistische
Raten, ...
Für Forderungen von Handynetz-Betreibern soll eine einjährige
Verjährungsfrist gelten [Beweismöglichkeiten für
ungerechtfertigte Rechnungen und Dialerschutz] und sie müssen
verpflichtet werden, auf "prepaid" Wertkartentelefone
die selben günstigen Tarife wie ihren Vertragskunden zu gewähren.
Forderungen von Unternehmen gegenüber Verbrauchern, die in
der Lage sind ihr Risiko durch Leistungsunterbrechung, Rücknahme
der Ware oder besondere Sicherungen einzuschränken, sind mit
ihren Exekutionstiteln hinter andere Forderungen zu reihen: Das
gilt insbesondere für Leasingfirmen, Telekommunikationsunternehmen,
Versicherungen, Banken,.... [Die gewerblichen kleinen, meist heimischen
Gläubiger sind gegenüber diesen zentral und straff organisierten
und mit eigenen Rechtsbüros ausgestatteten Gläubigern
bei der Forderungsbetreibung bisher meist im Nachteil.]
Drastische Erhöhung des Existenzminimums, insbesondere in
der Form, dass nicht auch - wie jetzt - faktisch Kinder und Ehepartner
mitexekutiert werden. Zu berücksichtigen sind - wie in der
Schweiz - unbedingt die realen Aufwendungen für Wohnung und
Betriebskosten.
Auch als Schutz vor Verschuldung: Die Kreditvergabe und der Warenkredit
durch den Versandhandel werden durch das Risiko im Exekutionsfalle
wenig zu erlösen eingeschränkt.
Notwendiger Wohnraum darf [vgl. Florida] nicht exekutiert werden.
In der Sozialbürokratie muss für die Betroffenen der
One-Stop-Shop eingerichtet werden, damit die Bedürftigen nicht
mehr im Kreis geschickt werden, mit dem sie von ihren Rechtsansprüchen
bei Sozial- und Wohnbeihilfe vorsätzlich abgehalten werden.
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Pensionen und Sozialversicherung
Gesellschaftsvertrag. Man darf die Sozialversicherung, die Last
des sogenannten Gesellschaftsvertrages nicht allein auf die unteren
Arbeitseinkommen lasten. Derzeit trägt nur Arbeit [selbständige
und unselbständige] die Last des Generationenvertrages. Einkünfte
aus Kapital, Boden und dergleichen sind vom Beitrag zum Gesellschaftsvertrag
befreit. Die Pension der Eltern des Privatiers zahlen die arbeitenden
Menschen. Desgleichen ist die Höchstbemessungs-Grundlage an-/aufzuheben.
Die höheren Einkommen sind vom Gesellschaftsvertrag über
dieser Bemessungsgrundlage befreit, während die niederen zur
Gänze mit ihrem Einkommen zum Gesellschaftsvertrag beitragen.
Damit ließen sich die Sozialversicherungsbeiträge in
Wirklichkeit reduzieren. Würde die Belastung für den Großteil
geringer, die Arbeitskraft billiger.
Armutsmaschine. Bislang hat dieses "Defizit" der Staatsbeitrag
zur Pensionsversicherung gedeckt, der über die höheren
Steuersätze für höhere Einkommen eine gewisse, wenn
auch unvollkommene, Gerechtigkeit wiederhergestellt hatte. Dies
Staatsbeiträge will man sich aber einsparen und gleichzeitig
auch noch die höheren Einkommen entlasten. In einer komplexen
Gesellschaft sind auch die Sachverhalte komplex und kommunizieren
miteinander. Wie bereits angeführt, ist für die Jungen
der Zukunft nichts gewonnen, wenn sie geringere Pensionsbeiträge
einzahlen, ein großer Teil der Gesellschaft aber keine Güter
und Dienstleistungen mangels Pensionseinkommen nachfragen kann.
Ja es wird zusätzliche Armut bei der arbeitsfähigen Bevölkerung
zur Pensionsarmut hinaus produziert.
Migrationspolitik. Die Pensionen seien wegen der Geburtenarmut
nicht mehr finanzierbar. Wenn es das Kinderproblem ist, dann muss
man fragen, warum man nicht die Zuwanderung und die Beschäftigung
von Migranten ermöglicht. Beschäftigte Zuwanderer konsumieren
auch, schaffen Nachfrage und leisten Sozialversicherungsbeiträge,
ersparen Unterstützungszahlungen, Asylverfahren und dergleichen
mehr. Dabei sind ja erwachsene Zuwanderer höchst ökonomisch.
Für sie hat man die gesamten Erziehungs- und Bildungskosten,
Ernährung und Unterkunft [Kindergeld, Kindergarten, Familienbeihilfen,
Schulen, ...] eingespart, die man für eigene Kinder hätte
aufwenden müssen.
Frauenbeschäftigung. Einkommen , das Volkseinkommen
könnte in Vorarlberg erheblich höher sein, wenn man die
Frauenbeschäftigung nicht offiziell einschränken und behindern
würde. Sozialbeiträge würden durch jetzt nur "kostenlos
mitversicherte" Frauen bezahlt werden.
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Demokratie
Funktionsverluste. Der Vorarlberger Landtag hat in der Vergangenheit
eine Reihe von Funktionsverlusten erlitten. Besonders seit dem Beitritt
der Republik Österreich zur Europäischen Union sind viele
Zuständigkeiten nach Brüssel gewandert. Aber auch innerhalb
der österreichischen Bundesländer bestehen Bestrebungen
nach Harmonisierung der Rechtsmaterien (Jugendschutz) und das Bundes-Tierschutzgesetz
wurde eben erst beschlossen. Die Bundesländer haben ohnedies
mehr die Funktion von föderalen Verwaltungseinheiten als denn
eigenstaatlichen Gebilden.
Abendlandtag. Angesichts der Kleinheit des Landes, des Zusammenwachsens
der Gemeinden (etwa im Rheintal), einer Einwohnerzahl von nur 370.000
Personen und des weitgehenden Fehlens von Kompetenzen tritt der
Landtag kaum zusammen. So waren von den 365 Tagen des Jahres 2003
ganze 9 (in Worten: ---neun---) Tage für Vollsitzungen vorgesehen.
Bei Bezügen von rund 5000 Euro pro Monat!
Es wäre daher sinnvoll, wirtschaftlicher und effizienter den
Landtag weg von vollberuflichen und freigestellten Politikern hin
zu einem "Abendparlament", das wie in den Gemeinden an
Abenden tagt, zu entwickeln. Da der Landtag ohnedies kaum legislative
Funktionen hat, sollte dieser - ähnlich den Gemeindevertretungen
- im Rahmen der Landesverwaltung eine erweiterte Mitgestaltungsmöglichkeit
erhalten. Nur so kann dauerhaft eine eigener Landtag mit Recht beansprucht
werden: Durch die Mitgestaltung im Rahmen der Verwaltung, wie es
ja auch die Gemeindevertretungen tun.
Wahlrecht. Das Wahlalter ist auf 14 Jahre zu senken. Auch Migranten
ist das Wahlrecht zuzuerkennen. Hinsichtlich des Wahlrechtes sollte
also folgender Grundsatz gelten: Das Nichtwahlrecht ist eine besondere
und begründete Ausnahme.
Offene Verwaltung. Wir wollen eine radikal transparente Verwaltung,
in der alle Verwaltungsakte, für die kein Datenschutzinteresse
eines Betroffenen vorliegt, öffentlich abgehandelt werden.
Dies beginnt schon mit der Veröffentlichung von Daten und Statistiken,
die bisher für den Bürger oft nur schwer oder gegen Kosten
zugänglich sind oder gar geheim gehalten werden. Dies erfordert
weiter die Öffentlichkeit [Akteneinsicht, Auskunftspflicht
udgl.] bei allen Verwaltungsakten gegenüber Medien, NGOs
und Bürgern. In Zeiten des Internets dürfte dies gar kein
so schwieriges Unterfangen sein. Mitbestimmung erordert Wissen und
Information und nur damit können die Bürger auch an der
Gestaltung des Landes mitwirken.
Parteienfinanzierung. Vorarlberg hat kein Parteienfinanzierungsgesetz.
Die Wahlkampfkostenersätze und die Parteienförderungen
erfolgen nach Willkür der Regierenden. Dies ist eines demokratischen
Rechtsstaates unwürdig.
Gewaltenteilung. Im Verwaltungsstrafverfahren 1. Instanz herrscht
noch immer das MRK-widrige Inquisitionsprinzip. Die Verwaltungsstrafverfahren
gehören an die unabhängigen Gerichte. Dies würde
aber auch die Funktionsberechtigung der Bezirksgericht erhöhen
und die Bezirksverwaltungen entlasten.
Bezirksverwaltungen. Die Bezirkshauptmannschaften
gehören demokratisiert und bürgernäher organisiert.
In Zeiten des Internets braucht es auch nicht mehr diese zentralen
Beamtenburgen sondern dezentrale Serviceeinrichtungen.
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Senkung der indirekten Steuern und Abgaben.
Wetter. Alle Parteien reden von der Steuerreform wie vom Wetter.
Dabei ist die Rede immer von der Einkommenssteuer. Die direkte Besteuerung
von Einkommen - über Höhe und Bürokratie mag man
streiten - ist ein grundsätzlich richtiges und gerechtes System,
nämlich nach dem Grundsatz: Jeder nach seiner Leistungsfähigkeit.
Leistung. Das österreichische Steuersystem ist aber nicht
auf die individuelle Leistungsfähigkeit ausgerichtet. Ganz
im Gegenteil. Die kleinen Einkommensbezieher und besonders die Familien
tragen mit ihren existentiellen Bedürfnissen die ganze Steuerlast.
Mit den indirekten Steuern, der Mehrwertsteuer und all den anderen
Abgaben.
Lohn[neben]kosten. Immer wieder wird gefordert, dass die Lohnnebenkosten
gesenkt werden, da diese arbeitsintensive Dienstleistungen zu sehr
verteuern würden und damit Anreiz für die Schwarzarbeit
gäben. Weitaus effizienter wäre es jedoch auch für
zusätzliche Arbeitsplätze, wenn man den Mehrwertsteuersatz
für arbeitsintensive Wertschöpfung auf zehn Prozent senken
würde. Eine Mehrwertsteuersenkung würde zudem auf das
Preisniveau merkbaren Einfluss haben und damit auch auf die zukünftigen
Lohnhöhen und Kosten.
Negative Ökosteuer. Wir halten nichts von der Ökosteuer,
weil sie wie die Mehrwertsteuer auch den lebensnotwendigen Verbrauch
und nicht etwa nur den Luxus besteuert. Und wo sie wie eine Luxussteuer
tatsächlich wirkt, schließt sie die weniger bemittelten
Einkommensschichten bei der volkswirtschaftlichen Güterverteilung
aus und reserviert dieses Angebot für die Wohlbestallten. Wir
schlagen daher eine umgekehrte [negative] Ökosteuer vor: Der
Mehrwertsteuersatz für ökologisch vertretbare Produkte
sollte gesenkt werden, der Umstieg zu mehr Ökologie also mit
Abgabengünstigkeit belohnt werden.
Grenzverkehr. In Grenzgebieten zur Bundesrepublik Deutschland ist
durch den dortigen niedereren Mehrwertsteuersatz für viele
heimische Handelsbetriebe und Dienstleister eine ungünstige
Konkurrenzsituation eingetreten. Dies gilt gerade auch für
Vorarlberg. Jeder Konsument kennt das Problem beim Zeitschriftenkauf:
Der dort angegebene Preis gilt nur für Deutschland. Hier muss
man wegen der Mehrwertsteuer einen höheren Betrag berappen.
Informationsfreiheit. Die Informationsfreiheit als verbürgtes
Menschenrecht erlaubt es eigentlich nicht, diese auch noch ungebührlich
zu besteuern. Der Mehrwertsteuersatz für Zeitungen, Zeitschriften,
Internetanschlüsse und Bücher gehört zumindest auf
die von der EU als Mindestniveau für den ermäßigten
Steuersatz vorgeschlagenen 7,5 % verringert, wenn nicht gänzlich
gestrichen.
Konsumwirksam. Da eine solche Steuerreform unmittelbar den niedrigen
Einkommensbeziehern zugute kommt, ist sie auch unmittelbar konsumwirksam
und in Zeiten einer schwachen Konsumnachfrage ein geeignetes Steuerungsinstrument
für Arbeitsplätze und Wirtschaft. Diese Eigenschaft als
gesamtwirtschaftliches Steuerungsinstrument würde auch eine
gezielte und an strukturellen Bedürfnissen sich orientierende
Steuerreform einsetzen lassen. So könnte etwa gewünschter
Konsum auf dem Bildungssektor, Bücher, Kurse, Internet usw.
entsprechend durch Steuersenkung gefördert werden.
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Wohnen
Die Wohnbeihilfe muss als Rechtsanspruch durch ein Gesetz geregelt
werden. Oft herrscht Willkür bei der Anwendung der Richtlinien,
die mangels Gesetz einer verwaltungsrechtlichen Überprüfung
und Gleichbehandlung nicht unterzogen werden können. Desgleichen
muss die Abhängigkeit von einem Arbeitseinkommen beseitigt
werden und eine Gleichstellung mit den Wohnbauförderungsbeziehern
hergestellt werden. Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, kann WB-Förderung,
Steuerabschreibung und Wohnbeihilfe nebeneinander in Anspruch nehmen,
während der Mieter lediglich und ohne Rechtsanspruch Wohnbeihilfe
lukrieren kann.
Die VOGEWOSI - Mietwohnungen gehören ins Eigentum der Mieter.
Die Wohnungen der VOGEWOSI und anderer gemeinnütziger Wohnungsgenossenschaften
sollen ins Eigentum der Mieter gehen, Sie zahlen ja schließlich
mit der Miete auch die Wohnungen ab.
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Schule und Ausbildung
1. Der Zugang zur Hochschule auch ohne Matura oder Berufsreifeprüfung.
Allein das Interesse des Auszubildenden und eine abgeschlossene
Lehre muss für eine Zugangsberechtigung genügen. Zudem
wird sich auch das Bild des akademisch ausgebildeten Personals ändern,
denn auch hier ist der Neuerungsprozess im Gange, der das klassische
abgeschlossene Studium zugunsten eines mobilen ständig veränder-
und erweiterbaren Baukastens verdrängen wird.
Die Vorarlberger Fachhochschule als Beitrag zum Zugang zum Studium
ohne Matura hat sich in das Gegenteil verwandelt. Mit der Integration
der Sozialakademie ist selbst für diesen Sozialberuf nun Matura
notwendig. Damit wird ein Teilbereich des Arbeitsmarktes - wie in
anderen Bereichen auch - abgeschottet.
2. Open Access: Veröffentlichung der Vorlesungen und Skripten
im Internet, wie dies amerikanische Unis bereits tun, und Forcierung
einer internetgesteuerten Fern- Aus- und Fortbildung. Schaffung
einer internetbasierten allgemein zugänglichen Alemannen-Universität
mit Baukastenausbildung.
3. Abschaffung der Studiengebühren für akademische Grundausbildung,
da sie breitere Teile der Bevölkerung aus der akademischen
Laufbahn drängen und die Studienzeiten durch den Erwerb der
Mittel für die Studiengebühren in einer Nebenbeschäftigung
verlängern [Wobei diese Verlängerung die Lebensarbeitszeit
verkürzt und somit Kosten- und Einnahmenentfall bei den sozialen
Sicherungssystemen bedeuten] .
4. Abschaffung der akademischen Titel, nicht nur weil sie die überholte
Illusion nähren, damit sei eine Ausbildung abgeschlossen, sondern
weil sie akademische Ausbildung auf die Erlangung eines Statussymboles
reduzieren. Der akademische Titel als Teil des bürgerlichen
Namens ist ein feudales Überbleibsel.
5. Forcierung der Ausbildung in Kindergarten und Grundschulen insbesondere
im Hinblick auf Mehrsprachigkeit und Förderung in ganztätigen
Betreuungsformen. Migrantenkinder sollten bei entsprechender Zahl
auch in ihrer Muttersprache ausgebildet werden. Ein Kapital, das
bislang sträflich vernachlässigt wurde: Dies würde
im Hinblick auf die EU-Erweiterungen erhebliche Vorteile für
Vorarlberger Wirtschaftsbeziehungen bringen. Jedes Kind, das keine
angeborene Behinderung hat, muss grundsätzlich jenen Bildungsstandard
erreichen, den man heute mit einem Maturazeugnis belohnt. Der Kindergarten
ist als Gratiskindergarten für die Eltern und Kinder kostenlos
zu organisieren.
6. Vorarlberg hat kein eigenes wirtschaftskundliches Realgymnasium.
Ausgerechnet in einem Land, das offiziell immer als "wirtschaftsfreundlich"
verstanden werden will. Das ist ein Mangel der umgehend beseitigt
werden muss. Angesichts der Globalisierung gäbe es hier ein
umfassendes modernes Ausbildungsprogramm das über die herkömmliche
"Warenkunde" hinausgeht.
7. Ein Konzept einer "lernenden Region Vorarlberg". Mithilfe
von Selbstlernprogrammen sollen Sprachen, Technik, Wissen und PC-Anwendungen
gelernt, geübt oder vertieft werden . Für Lernende jeden
Alters [von Pflichtschülern bis zu den Senioren]sollen Selbstlernzentren
für individuelles Lernen und Üben oder für die Kurs-Nacharbeit
in allen regionalen Zentren des Landes zur Verfügung stehen:
Computergestützte Räume mit Lernsoftware und Moderatoren
um individuelles Lernen und Üben oder Kurs-Nacharbeit zu ermöglichen.
Lernen sollte auch an neuen Lernorten, die nicht nach "Schule
riechen" stattfinden können.
Es geht dabei nicht um Diplome, sondern um die Bewältigung
des Wandels, des Strukturwandels. Wenn das lebenslange Lernen aller
wirksam gefördert werden soll, dann müssen die laufenden
Bildungsveranstaltungen ausgebaut und erweitert werden. Dabei darf
man sich nicht nur auf traditionelle Formen des organisierten Lernens
konzentrieren, sondern muss weiter ausholen und alle Formen menschlichen
Lernens einzubeziehen versuchen.
Die sog. "Bildungsfernen" und "Weiterbildungsmuffel"
darf man dabei nicht einfach als Nichtlerner definieren. Auch die
Menschen, die aus ganz verschiedenen Gründen mit den heutigen
organisierten Bildungsangeboten nicht zurechtkommen, lernen in ihrem
Lebens- und Arbeitsalltag, sie lernen nur auf andere mehr informelle
Weise.
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