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Soziale Landesverteidigung:

Zur Finanzierung der notwendigen und knapper werdenden Sozial- Bildungs- und Wissenschaftsausgaben müssen staatliche Mittel andersverwendet werden. Die Abschaffung des Bundesheeres und des Zwangs-Zivildienstes machen inklusive Immobilienverwertung rund 2 Milliarden Euro jährlich für soziale Aufgaben frei. In diesem Betrag hätten die Einsparungen durch die vergangene "Pensionsreform" rund drei Mal Platz gehabt.

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Vermeidung von Armut und Verschuldung:

Bereitstellung von Mitteln durch das Land Vorarlberg um Schuldensanierungen zu ermöglichen. Die Mittel sollten als Abschlagszahlungen oder zur Finanzierung von Ausgleichszahlungen oder Bürgschaften Verwendung finden.

Abschreibungen. Steuerlich abgeschriebene uneinbringliche Forderungen sollten auf die Republik übergehen [die ja die Forderung mit der Abschreibung zumindest teilweise bezahlt wurde] und die Republik soll damit in eine Verhandlungsposition bei Konkurs- und Ausgleichsverfahren kommen oder den Erlass der Schuld aussprechen und dokumentieren.

Glücksspiele. Die Mittel aus Totto-, Lotterie- und Casino- und Glückspielerträgen sind zur Schuldensanierungen zur Verfügung zu stellen.

Exekutionstitel. Die Gültigkeit von Exekutionstiteln ist einzuschränken. Der jetzt 30-jährigen Frist stehen die Erfahrungen der Bibel gegenüber, die alle 7 Jahre eine Entschuldung vorsieht.

Die Schutzbestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes über Abzahlungsgeschäfte sind auf alle Geschäfte mit wiederkehrenden Zahlungen auszuweiten: Leasingverträge, Telekommunikationsverträge, etc: Verpflichtende Mindestanzahlung, vernünftige und realistische Raten, ...

Für Forderungen von Handynetz-Betreibern soll eine einjährige Verjährungsfrist gelten [Beweismöglichkeiten für ungerechtfertigte Rechnungen und Dialerschutz] und sie müssen verpflichtet werden, auf "prepaid" Wertkartentelefone die selben günstigen Tarife wie ihren Vertragskunden zu gewähren.

Forderungen von Unternehmen gegenüber Verbrauchern, die in der Lage sind ihr Risiko durch Leistungsunterbrechung, Rücknahme der Ware oder besondere Sicherungen einzuschränken, sind mit ihren Exekutionstiteln hinter andere Forderungen zu reihen: Das gilt insbesondere für Leasingfirmen, Telekommunikationsunternehmen, Versicherungen, Banken,.... [Die gewerblichen kleinen, meist heimischen Gläubiger sind gegenüber diesen zentral und straff organisierten und mit eigenen Rechtsbüros ausgestatteten Gläubigern bei der Forderungsbetreibung bisher meist im Nachteil.]

Drastische Erhöhung des Existenzminimums, insbesondere in der Form, dass nicht auch - wie jetzt - faktisch Kinder und Ehepartner mitexekutiert werden. Zu berücksichtigen sind - wie in der Schweiz - unbedingt die realen Aufwendungen für Wohnung und Betriebskosten.

Auch als Schutz vor Verschuldung: Die Kreditvergabe und der Warenkredit durch den Versandhandel werden durch das Risiko im Exekutionsfalle wenig zu erlösen eingeschränkt.

Notwendiger Wohnraum darf [vgl. Florida] nicht exekutiert werden.

In der Sozialbürokratie muss für die Betroffenen der One-Stop-Shop eingerichtet werden, damit die Bedürftigen nicht mehr im Kreis geschickt werden, mit dem sie von ihren Rechtsansprüchen bei Sozial- und Wohnbeihilfe vorsätzlich abgehalten werden.

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Pensionen und Sozialversicherung

Gesellschaftsvertrag. Man darf die Sozialversicherung, die Last des sogenannten Gesellschaftsvertrages nicht allein auf die unteren Arbeitseinkommen lasten. Derzeit trägt nur Arbeit [selbständige und unselbständige] die Last des Generationenvertrages. Einkünfte aus Kapital, Boden und dergleichen sind vom Beitrag zum Gesellschaftsvertrag befreit. Die Pension der Eltern des Privatiers zahlen die arbeitenden Menschen. Desgleichen ist die Höchstbemessungs-Grundlage an-/aufzuheben. Die höheren Einkommen sind vom Gesellschaftsvertrag über dieser Bemessungsgrundlage befreit, während die niederen zur Gänze mit ihrem Einkommen zum Gesellschaftsvertrag beitragen. Damit ließen sich die Sozialversicherungsbeiträge in Wirklichkeit reduzieren. Würde die Belastung für den Großteil geringer, die Arbeitskraft billiger.
Armutsmaschine. Bislang hat dieses "Defizit" der Staatsbeitrag zur Pensionsversicherung gedeckt, der über die höheren Steuersätze für höhere Einkommen eine gewisse, wenn auch unvollkommene, Gerechtigkeit wiederhergestellt hatte. Dies Staatsbeiträge will man sich aber einsparen und gleichzeitig auch noch die höheren Einkommen entlasten. In einer komplexen Gesellschaft sind auch die Sachverhalte komplex und kommunizieren miteinander. Wie bereits angeführt, ist für die Jungen der Zukunft nichts gewonnen, wenn sie geringere Pensionsbeiträge einzahlen, ein großer Teil der Gesellschaft aber keine Güter und Dienstleistungen mangels Pensionseinkommen nachfragen kann. Ja es wird zusätzliche Armut bei der arbeitsfähigen Bevölkerung zur Pensionsarmut hinaus produziert.

Migrationspolitik. Die Pensionen seien wegen der Geburtenarmut nicht mehr finanzierbar. Wenn es das Kinderproblem ist, dann muss man fragen, warum man nicht die Zuwanderung und die Beschäftigung von Migranten ermöglicht. Beschäftigte Zuwanderer konsumieren auch, schaffen Nachfrage und leisten Sozialversicherungsbeiträge, ersparen Unterstützungszahlungen, Asylverfahren und dergleichen mehr. Dabei sind ja erwachsene Zuwanderer höchst ökonomisch. Für sie hat man die gesamten Erziehungs- und Bildungskosten, Ernährung und Unterkunft [Kindergeld, Kindergarten, Familienbeihilfen, Schulen, ...] eingespart, die man für eigene Kinder hätte aufwenden müssen.

Frauenbeschäftigung. Einkommen , das Volkseinkommen könnte in Vorarlberg erheblich höher sein, wenn man die Frauenbeschäftigung nicht offiziell einschränken und behindern würde. Sozialbeiträge würden durch jetzt nur "kostenlos mitversicherte" Frauen bezahlt werden.

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Demokratie


Funktionsverluste. Der Vorarlberger Landtag hat in der Vergangenheit eine Reihe von Funktionsverlusten erlitten. Besonders seit dem Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union sind viele Zuständigkeiten nach Brüssel gewandert. Aber auch innerhalb der österreichischen Bundesländer bestehen Bestrebungen nach Harmonisierung der Rechtsmaterien (Jugendschutz) und das Bundes-Tierschutzgesetz wurde eben erst beschlossen. Die Bundesländer haben ohnedies mehr die Funktion von föderalen Verwaltungseinheiten als denn eigenstaatlichen Gebilden.

Abendlandtag. Angesichts der Kleinheit des Landes, des Zusammenwachsens der Gemeinden (etwa im Rheintal), einer Einwohnerzahl von nur 370.000 Personen und des weitgehenden Fehlens von Kompetenzen tritt der Landtag kaum zusammen. So waren von den 365 Tagen des Jahres 2003 ganze 9 (in Worten: ---neun---) Tage für Vollsitzungen vorgesehen. Bei Bezügen von rund 5000 Euro pro Monat!

Es wäre daher sinnvoll, wirtschaftlicher und effizienter den Landtag weg von vollberuflichen und freigestellten Politikern hin zu einem "Abendparlament", das wie in den Gemeinden an Abenden tagt, zu entwickeln. Da der Landtag ohnedies kaum legislative Funktionen hat, sollte dieser - ähnlich den Gemeindevertretungen - im Rahmen der Landesverwaltung eine erweiterte Mitgestaltungsmöglichkeit erhalten. Nur so kann dauerhaft eine eigener Landtag mit Recht beansprucht werden: Durch die Mitgestaltung im Rahmen der Verwaltung, wie es ja auch die Gemeindevertretungen tun.

Wahlrecht. Das Wahlalter ist auf 14 Jahre zu senken. Auch Migranten ist das Wahlrecht zuzuerkennen. Hinsichtlich des Wahlrechtes sollte also folgender Grundsatz gelten: Das Nichtwahlrecht ist eine besondere und begründete Ausnahme.

Offene Verwaltung. Wir wollen eine radikal transparente Verwaltung, in der alle Verwaltungsakte, für die kein Datenschutzinteresse eines Betroffenen vorliegt, öffentlich abgehandelt werden. Dies beginnt schon mit der Veröffentlichung von Daten und Statistiken, die bisher für den Bürger oft nur schwer oder gegen Kosten zugänglich sind oder gar geheim gehalten werden. Dies erfordert weiter die Öffentlichkeit [Akteneinsicht, Auskunftspflicht udgl.] bei allen Verwaltungsakten gegenüber Medien, NGO’s und Bürgern. In Zeiten des Internets dürfte dies gar kein so schwieriges Unterfangen sein. Mitbestimmung erordert Wissen und Information und nur damit können die Bürger auch an der Gestaltung des Landes mitwirken.

Parteienfinanzierung. Vorarlberg hat kein Parteienfinanzierungsgesetz. Die Wahlkampfkostenersätze und die Parteienförderungen erfolgen nach Willkür der Regierenden. Dies ist eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig.

Gewaltenteilung. Im Verwaltungsstrafverfahren 1. Instanz herrscht noch immer das MRK-widrige Inquisitionsprinzip. Die Verwaltungsstrafverfahren gehören an die unabhängigen Gerichte. Dies würde aber auch die Funktionsberechtigung der Bezirksgericht erhöhen und die Bezirksverwaltungen entlasten.

Bezirksverwaltungen. Die Bezirkshauptmannschaften gehören demokratisiert und bürgernäher organisiert. In Zeiten des Internets braucht es auch nicht mehr diese zentralen Beamtenburgen sondern dezentrale Serviceeinrichtungen.

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Senkung der indirekten Steuern und Abgaben.

Wetter. Alle Parteien reden von der Steuerreform wie vom Wetter. Dabei ist die Rede immer von der Einkommenssteuer. Die direkte Besteuerung von Einkommen - über Höhe und Bürokratie mag man streiten - ist ein grundsätzlich richtiges und gerechtes System, nämlich nach dem Grundsatz: Jeder nach seiner Leistungsfähigkeit.

Leistung. Das österreichische Steuersystem ist aber nicht auf die individuelle Leistungsfähigkeit ausgerichtet. Ganz im Gegenteil. Die kleinen Einkommensbezieher und besonders die Familien tragen mit ihren existentiellen Bedürfnissen die ganze Steuerlast. Mit den indirekten Steuern, der Mehrwertsteuer und all den anderen Abgaben.

Lohn[neben]kosten. Immer wieder wird gefordert, dass die Lohnnebenkosten gesenkt werden, da diese arbeitsintensive Dienstleistungen zu sehr verteuern würden und damit Anreiz für die Schwarzarbeit gäben. Weitaus effizienter wäre es jedoch auch für zusätzliche Arbeitsplätze, wenn man den Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Wertschöpfung auf zehn Prozent senken würde. Eine Mehrwertsteuersenkung würde zudem auf das Preisniveau merkbaren Einfluss haben und damit auch auf die zukünftigen Lohnhöhen und Kosten.

Negative Ökosteuer. Wir halten nichts von der Ökosteuer, weil sie wie die Mehrwertsteuer auch den lebensnotwendigen Verbrauch und nicht etwa nur den Luxus besteuert. Und wo sie wie eine Luxussteuer tatsächlich wirkt, schließt sie die weniger bemittelten Einkommensschichten bei der volkswirtschaftlichen Güterverteilung aus und reserviert dieses Angebot für die Wohlbestallten. Wir schlagen daher eine umgekehrte [negative] Ökosteuer vor: Der Mehrwertsteuersatz für ökologisch vertretbare Produkte sollte gesenkt werden, der Umstieg zu mehr Ökologie also mit Abgabengünstigkeit belohnt werden.

Grenzverkehr. In Grenzgebieten zur Bundesrepublik Deutschland ist durch den dortigen niedereren Mehrwertsteuersatz für viele heimische Handelsbetriebe und Dienstleister eine ungünstige Konkurrenzsituation eingetreten. Dies gilt gerade auch für Vorarlberg. Jeder Konsument kennt das Problem beim Zeitschriftenkauf: Der dort angegebene Preis gilt nur für Deutschland. Hier muss man wegen der Mehrwertsteuer einen höheren Betrag berappen.

Informationsfreiheit. Die Informationsfreiheit als verbürgtes Menschenrecht erlaubt es eigentlich nicht, diese auch noch ungebührlich zu besteuern. Der Mehrwertsteuersatz für Zeitungen, Zeitschriften, Internetanschlüsse und Bücher gehört zumindest auf die von der EU als Mindestniveau für den ermäßigten Steuersatz vorgeschlagenen 7,5 % verringert, wenn nicht gänzlich gestrichen.

Konsumwirksam. Da eine solche Steuerreform unmittelbar den niedrigen Einkommensbeziehern zugute kommt, ist sie auch unmittelbar konsumwirksam und in Zeiten einer schwachen Konsumnachfrage ein geeignetes Steuerungsinstrument für Arbeitsplätze und Wirtschaft. Diese Eigenschaft als gesamtwirtschaftliches Steuerungsinstrument würde auch eine gezielte und an strukturellen Bedürfnissen sich orientierende Steuerreform einsetzen lassen. So könnte etwa gewünschter Konsum auf dem Bildungssektor, Bücher, Kurse, Internet usw. entsprechend durch Steuersenkung gefördert werden.

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Wohnen

Die Wohnbeihilfe muss als Rechtsanspruch durch ein Gesetz geregelt werden. Oft herrscht Willkür bei der Anwendung der Richtlinien, die mangels Gesetz einer verwaltungsrechtlichen Überprüfung und Gleichbehandlung nicht unterzogen werden können. Desgleichen muss die Abhängigkeit von einem Arbeitseinkommen beseitigt werden und eine Gleichstellung mit den Wohnbauförderungsbeziehern hergestellt werden. Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, kann WB-Förderung, Steuerabschreibung und Wohnbeihilfe nebeneinander in Anspruch nehmen, während der Mieter lediglich und ohne Rechtsanspruch Wohnbeihilfe lukrieren kann.

Die VOGEWOSI - Mietwohnungen gehören ins Eigentum der Mieter. Die Wohnungen der VOGEWOSI und anderer gemeinnütziger Wohnungsgenossenschaften sollen ins Eigentum der Mieter gehen, Sie zahlen ja schließlich mit der Miete auch die Wohnungen ab.

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Schule und Ausbildung

1. Der Zugang zur Hochschule auch ohne Matura oder Berufsreifeprüfung. Allein das Interesse des Auszubildenden und eine abgeschlossene Lehre muss für eine Zugangsberechtigung genügen. Zudem wird sich auch das Bild des akademisch ausgebildeten Personals ändern, denn auch hier ist der Neuerungsprozess im Gange, der das klassische abgeschlossene Studium zugunsten eines mobilen ständig veränder- und erweiterbaren Baukastens verdrängen wird.
Die Vorarlberger Fachhochschule als Beitrag zum Zugang zum Studium ohne Matura hat sich in das Gegenteil verwandelt. Mit der Integration der Sozialakademie ist selbst für diesen Sozialberuf nun Matura notwendig. Damit wird ein Teilbereich des Arbeitsmarktes - wie in anderen Bereichen auch - abgeschottet.

2. Open Access: Veröffentlichung der Vorlesungen und Skripten im Internet, wie dies amerikanische Unis bereits tun, und Forcierung einer internetgesteuerten Fern- Aus- und Fortbildung. Schaffung einer internetbasierten allgemein zugänglichen Alemannen-Universität mit Baukastenausbildung.

3. Abschaffung der Studiengebühren für akademische Grundausbildung, da sie breitere Teile der Bevölkerung aus der akademischen Laufbahn drängen und die Studienzeiten durch den Erwerb der Mittel für die Studiengebühren in einer Nebenbeschäftigung verlängern [Wobei diese Verlängerung die Lebensarbeitszeit verkürzt und somit Kosten- und Einnahmenentfall bei den sozialen Sicherungssystemen bedeuten] .

4. Abschaffung der akademischen Titel, nicht nur weil sie die überholte Illusion nähren, damit sei eine Ausbildung abgeschlossen, sondern weil sie akademische Ausbildung auf die Erlangung eines Statussymboles reduzieren. Der akademische Titel als Teil des bürgerlichen Namens ist ein feudales Überbleibsel.

5. Forcierung der Ausbildung in Kindergarten und Grundschulen insbesondere im Hinblick auf Mehrsprachigkeit und Förderung in ganztätigen Betreuungsformen. Migrantenkinder sollten bei entsprechender Zahl auch in ihrer Muttersprache ausgebildet werden. Ein Kapital, das bislang sträflich vernachlässigt wurde: Dies würde im Hinblick auf die EU-Erweiterungen erhebliche Vorteile für Vorarlberger Wirtschaftsbeziehungen bringen. Jedes Kind, das keine angeborene Behinderung hat, muss grundsätzlich jenen Bildungsstandard erreichen, den man heute mit einem Maturazeugnis belohnt. Der Kindergarten ist als Gratiskindergarten für die Eltern und Kinder kostenlos zu organisieren.


6. Vorarlberg hat kein eigenes wirtschaftskundliches Realgymnasium. Ausgerechnet in einem Land, das offiziell immer als "wirtschaftsfreundlich" verstanden werden will. Das ist ein Mangel der umgehend beseitigt werden muss. Angesichts der Globalisierung gäbe es hier ein umfassendes modernes Ausbildungsprogramm das über die herkömmliche "Warenkunde" hinausgeht.

7. Ein Konzept einer "lernenden Region Vorarlberg". Mithilfe von Selbstlernprogrammen sollen Sprachen, Technik, Wissen und PC-Anwendungen gelernt, geübt oder vertieft werden . Für Lernende jeden Alters [von Pflichtschülern bis zu den Senioren]sollen Selbstlernzentren für individuelles Lernen und Üben oder für die Kurs-Nacharbeit in allen regionalen Zentren des Landes zur Verfügung stehen: Computergestützte Räume mit Lernsoftware und Moderatoren um individuelles Lernen und Üben oder Kurs-Nacharbeit zu ermöglichen.
Lernen sollte auch an neuen Lernorten, die nicht nach "Schule riechen" stattfinden können.
Es geht dabei nicht um Diplome, sondern um die Bewältigung des Wandels, des Strukturwandels. Wenn das lebenslange Lernen aller wirksam gefördert werden soll, dann müssen die laufenden Bildungsveranstaltungen ausgebaut und erweitert werden. Dabei darf man sich nicht nur auf traditionelle Formen des organisierten Lernens konzentrieren, sondern muss weiter ausholen und alle Formen menschlichen Lernens einzubeziehen versuchen.
Die sog. "Bildungsfernen" und "Weiterbildungsmuffel" darf man dabei nicht einfach als Nichtlerner definieren. Auch die Menschen, die aus ganz verschiedenen Gründen mit den heutigen organisierten Bildungsangeboten nicht zurechtkommen, lernen in ihrem Lebens- und Arbeitsalltag, sie lernen nur auf andere mehr informelle Weise.

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